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GGIDIT SOLUTIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 12 — in force since 08/10/2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SaaS Vertriebssoftware im Energiebereich



0. Präambel


Diese AGB regeln die Nutzung der vom Anbieter GGID IT SOLUTIONS MARKETING MANAGEMENT – FZCO, Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1, Dubai, U.A.E. („Anbieter“) bereitgestellten cloudbasierten Vertriebssoftware für den Energiebereich („Software“).
Rangfolge:

Es gilt ausschließlich § 22.2. Für sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden, gilt ergänzend der unter § 23 beschriebene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der integrierter Bestandteil dieser AGB ist. Abweichungen gelten nur in Textform, soweit nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird.



1. Geltungsbereich und Vertragsschluss


1.1 Diese AGB regeln in umfassender und abschließender Weise sämtliche vertraglichen und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Endkunden („Kunde“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Dies umfasst sämtliche Module, Zusatzfunktionen, Schnittstellen, APIs, mobilen Anwendungen, begleitenden Dienstleistungen, technischen Dokumentationen, Benutzerhandbücher sowie alle Weiterentwicklungen und Updates.


1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine konkludente Zustimmung wird ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringt oder Zahlungen entgegennimmt.


1.3 (Vertragsschluss – Online, Bestellunterlage, E-Mail)
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande durch (a) Freischaltung des Zugangs oder (b) ausdrückliche Annahme des Anbieters in Textform (z. B. E-Mail); eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme. Bestellungen können erfolgen (i) über den Online-Bestellprozess, (ii) durch gegenseitig unterzeichnete Bestellunterlage oder (iii) in Textform (z. B. per E-Mail). Bei Bestellungen außerhalb des Online-Prozesses übermittelt der Anbieter dem Kunden die AGB zusammen mit der Annahmeerklärung in Textform (zum Beispiel als PDF) und nimmt nur unter Einbeziehung dieser AGB an; ein bloßer Link oder Verweis genügt nicht; der Anbieter archiviert die übermittelte Fassung und den Zeitpunkt.


1.4 Die ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB ist zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Software. Ohne Zustimmung ist der Zugriff technisch und rechtlich ausgeschlossen.


1.5 (Änderung der AGB; Zustimmungsfiktion; Widerspruchsrecht)
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter weist in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.
Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs gelten für den Kunden die bisherigen AGB bis zum Ende des laufenden Verpflichtungszeitraums fort. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsletzten ordentlich zu kündigen.
Keine Anwendung findet diese Änderungsklausel auf die Preise, Mindestvertragslaufzeiten oder konkret bestellte Leistungsumfänge laut Bestellunterlage.


1.6 (Archivierung früherer Fassungen)
Der Anbieter archiviert alle früheren Fassungen dieser AGB, soweit sie für bestehende oder ehemalige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden relevant sind. Dem Kunden werden auf Anfrage diejenigen Fassungen elektronisch zur Verfügung gestellt, die für ihn während seiner Vertragslaufzeit galten oder über die er im Rahmen des Änderungsverfahrens informiert wurde.


1.7 (B2B‑Ausrichtung; Verbraucherhinweis) Diese AGB richten sich primär an Unternehmer. Der Kunde gibt bei Vertragsschluss an, ob er als Unternehmer oder Verbraucher handelt. Erfolgt keine Angabe, wird von Unternehmereigenschaft ausgegangen; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt und gelten, wenn der Kunde tatsächlich Verbraucher ist. Gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen und Widerrufshinweise werden im Bestellprozess bereitgestellt.


1.8 (Protokollierung der Zustimmung) Der Anbieter protokolliert Zeitpunkt, IP‑Adresse, die im Bestellprozess angezeigten Vertragsunterlagen sowie die Bestätigungshandlungen des Kunden (einschließlich erteilter Einwilligungen und Zahlungsmandate) und hält diese zum Nachweis der Vertragsannahme und Einbeziehung der AGB in elektronischer Form vor.


1.9 (Zusendung der Vertragsunterlagen) Der Anbieter sendet dem Kunden nach Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail zu, die die wesentlichen Vertragsangaben (Tarif/Plan, Laufzeit, Preis) sowie diese AGB als PDF enthält. Maßgeblich bleibt diejenige Fassung der AGB, die im Zeitpunkt der Bestellung im Bestellprozess angezeigt und vom Kunden akzeptiert wurde.


1.10 Sollte der Kunde mehrere Käufe tätigen, so gilt die zuletzt akzeptierte Version dieser AGB auch für alle zuvor getätigten Käufe und ersetzt etwaige ältere Versionen dieser AGB.


1.11 (Verbraucherhinweise; Widerruf)
Gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher ist. Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 11 Abs 1 FAGG).
Verlangt der Verbraucher den sofortigen Beginn der Leistung vor Ablauf der Frist, fällt Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen an.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Anbieter mit der Ausführung begonnen hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG).
Der Anbieter stellt eine Widerrufsbelehrung samt Musterformular bereit und bestätigt Zustimmung und Belehrung in Textform.



2 Definitionen


Software: Gesamtheit der bereitgestellten cloudbasierten Anwendungen einschließlich aller Module, Aktualisierungen, Erweiterungen, Programmierschnittstellen (API), Benutzeroberflächen und Dokumentationen.
Service: Betrieb, Wartung, Kundendienst, Weiterentwicklung und Bereitstellung der Software über das Internet einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen.
Bestellunterlage: Im Bestellprozess angezeigte bzw. zwischen den Parteien bestätigte Unterlage mit Leistungsbeschreibung, Tarif/Plan, Laufzeit und Preisübersicht (einschließlich etwaiger Anhänge).
Leistungsbeschreibung: Zum Bestellzeitpunkt maßgebliche Beschreibung von Funktionsumfang, Paketen und technischen Voraussetzungen; verfügbar im Bestellprozess und ergänzend in der Dokumentation.
Dokumentation: Technische und nutzerbezogene Dokumentation (einschließlich Hinweise zu Programmierschnittstellen), Systemvoraussetzungen, Handbücher und Richtlinien des Anbieters.
Benutzer: Natürliche Personen, die vom Kunden autorisiert sind und individuelle Zugangsdaten erhalten haben.
Kundendaten: Sämtliche vom Kunden oder seinen Benutzern eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder erzeugten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse und sonstiger vertraulicher Informationen.
Nutzungsdaten: Technische Protokolle, Leistungskennzahlen, Konfigurationsdaten und Metadaten, die bei Betrieb und Nutzung anfallen.
Wartungsfenster: Geplante Zeiträume für Wartung, Aktualisierung oder Erweiterung mit möglicher vorübergehender Nichtverfügbarkeit.
Drittleistungen/Drittanbieter: Von Dritten erbrachte Dienste, Inhalte oder Schnittstellen (z. B. Marktpartner, Register, Zahlungs- oder Cloud-Dienstleister), die einem separaten Vertragsverhältnis unterliegen.
Kundenumgebung: Vom Kunden verantwortete System- und Netzwerkumgebung (Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, Sicherheitssoftware, Firewalls/Proxys, Bandbreite, VPN).
Textform/Schriftform: Textform = Erklärung auf dauerhaftem Datenträger (z. B. E-Mail, Nachricht im Kundenkonto). Schriftform = eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterzeichnung.
Unternehmer/Verbraucher: Begriffe gemäß den gesetzlichen Definitionen.
EU/EWR/Drittland: Begriffsverständnis nach der DSGVO.
Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeit einer Partei (insb. Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Strom/Internet/Cloud-Diensten Dritter, erhebliche Cyberangriffe).
Geschäftstag: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters; Zeitangaben in CET/CEST.
Verpflichtungszeitraum: Fest vereinbarte Mindestvertragslaufzeit eines Tarifs/Plans, innerhalb der eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist und Preisanpassungen gem. §§ 6.6/6.7 grundsätzlich nicht wirksam werden (Ausnahme: gesetzliche Abgaben gem. § 6.7).
Stichtag: Vom Kunden nach Vertragsende benannter Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit, CET/CEST), zu dem der Datenbestand für den Export maßgeblich ist (§ 10.10).
Ausstiegshilfe (Exit-Support): Unterstützungsleistungen des Anbieters beim geordneten Ausstieg (z. B. zusätzliche Exporte, Formatumwandlungen, Mappings) gegen Vergütung nach Zeit und Aufwand (§ 10.8).
AVV: Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter regelt.


2.A Begriffe in englischer Schreibweise

Die nachstehenden Begriffe können in der Dokumentation, im Bestellprozess oder in der Software in englischer Form erscheinen. Für diese AGB gilt jeweils die folgende Bedeutung; die deutschen Bezeichnungen sind gleichwertig:


  • Service Level Agreement (SLA) = Dienstgütevereinbarung; bezeichnet ausschließlich die in § 3 geregelten Zusagen, ohne weitergehende Garantien.
  • Application Programming Interface (API) = Programmierschnittstelle; API-Schlüssel = Schlüssel/Token zur Authentifizierung an der Programmierschnittstelle.
  • Webhook / Callback = Rückrufschnittstelle / Rückruf (vom Anbieter ausgelöster Aufruf an eine vom Kunden bereitgestellte Adresse/Endpunkt).
  • Rate Limit = Abrufgrenze (zulässige Aufrufzahl je Zeitraum); Burst = Spitzenlast (kurzzeitige höhere Abrufzahl); Payload = Nutzdatenumfang (Inhalt einer Anfrage/Antwort).
  • Throttling = Drosselung (gezielte Verlangsamung/Begrenzung von Abrufen); Queueing = Warteschlangensteuerung.
  • Session = Sitzung (zeitlich zusammenhängender Nutzungsvorgang).
  • Client / Client-Secret = aufrufende Anwendung / Anwendungsschlüssel.
  • Logging / Logs = Protokollierung / Protokolldaten; Monitoring = Überwachung (Betriebs-/Zustandsüberwachung).
  • Compliance = Regelkonformität (Einhaltung gesetzlicher/vertraglicher Vorgaben).
  • Opt-in / Opt-out = ausdrückliche Einwilligung / Widerspruchsmöglichkeit.
  • Change of Control = Kontrollwechsel (maßgeblicher Gesellschafter-/Stimmrechtswechsel); Novation = Vertragsübernahme.
  • Blue-Pencil Rule = geltungserhaltende Reduktion (auf den zulässigen Umfang beschränkt wirkende Auslegung).
  • Early Access = früher Zugang (Vorabnutzung zu Testzwecken); Free / as is = kostenfrei / im vorgefundenen Zustand.
  • Co-Term = Angleichung an die bestehende Laufzeit (Synchronisierung von Laufzeiten).
  • Single Sign-On (SSO) = Einmalanmeldung über einen Identitätsanbieter (IdP).
  • Multi-Factor Authentication (MFA) = Mehrfaktor-Authentifizierung; One-Time Password (OTP) = Einmalpasswort.
  • Know Your Customer (KYC) = Kundenprüfung; Strong Customer Authentication (SCA) = starke Kundenauthentifizierung.
  • Vendor Master = Lieferantenstammdaten (Stammsatz des Kunden für Zahlung/Abrechnung).
  • Allowlisting / Blocklisting = Positivliste / Negativliste (Netzwerk-/E-Mail-Freigaben/Sperren).
  • Certificate Pinning = Zertifikat-Festlegung (Festlegung akzeptierter Zertifikate).
  • Backups = Datensicherungen.
  • Viewer = Anzeigeprogramm; ETL-Werkzeuge = Werkzeuge zur Datenübernahme; Pop-up-Blocker = Fensterblocker.
  • Due Diligence (M&A) = Sorgfaltsprüfung bei Unternehmensübernahmen und -zusammenschlüssen.
  • Product Roadmap = Produktfahrplan; Benchmarking = Leistungsvergleich.
  • Standard Contractual Clauses (SCC) = EU-Standardvertragsklauseln; Transfer Impact Assessment (TIA) = Datentransfer-Folgenabschätzung.
  • Jump Host = Sprung-Server; VPN = Virtuelles Privates Netz.
  • mTLS / HMAC = beidseitige Transportverschlüsselung / Nachrichtenauthentifizierung per Hash.
  • SFTP = verschlüsseltes Dateiübertragungsverfahren; CSV/JSON = maschinenlesbare Datei-/Datenaustauschformate.
  • Best Effort = nach bestem Bemühen, ohne garantierte Kennzahl.
  • Least Privilege = Prinzip der minimal erforderlichen Rechtevergabe.
  • RPO/RTO = Recovery Point/Time Objective (max. tolerierter Datenverlustpunkt / Ziel-Wiederanlaufzeit).
  • Disaster Recovery = Notfallwiederanlauf (Wiederherstellung nach Ausfall).
  • Prenotification / Pre-Notification (SEPA) = Vorabankündigung eines Lastschrifteinzugs.
  • Pre-Auth = Autorisierungsvormerkung/Abfrage der Zahlungsart.
  • Named User = benannte, personenbezogene Lizenz (ein Nutzer pro Lizenz).
  • Backoff = gestaffelte Wiederholungsversuche mit wachsender Wartezeit.

Hinweis: Erscheint in der Software/Dokumentation eine englische Schreibweise, gilt inhaltsgleich die entsprechende Definition dieses § 2.A als vereinbart.



3. Leistungsbeschreibung und Service Level


3.1 (Leistungsumfang und Verbindlichkeit der Informationen) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen allgemein verfügbaren Version bereit. Maßgeblich und Vertragsbestandteil sind die im Bestellprozess angezeigte Leistungs-/Preisübersicht sowie die dort verlinkten, jeweils aktuellen Produkt- und Funktionsbeschreibungen; Werbeaussagen, Demos, Roadmaps und Vergleichswerte dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keine Beschaffenheits- oder Verfügbarkeitsgarantie. Anpassungen sind zulässig, sofern der vertraglich zugesicherte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


3.2 (Weiterentwicklung, Änderungen und Abkündigungen) Der Anbieter darf die Software jederzeit aktualisieren, erweitern, ändern oder einzelne Funktionen abkündigen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, Stabilität, Rechtskonformität, Interoperabilität, Performance oder der Weiterentwicklung erforderlich ist. Rückwärts-inkompatible Änderungen oder Abkündigungen werden dem Kunden mit angemessener Frist in Textform angekündigt; Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorankündigung umgesetzt werden. Soweit verfügbar, stellt der Anbieter Migrationshinweise oder Alternativen bereit. Für API-Änderungen gelten ergänzend die API-Bedingungen (§ 15).


3.3 (Verfügbarkeit – allgemeine Zusage) Der Anbieter erbringt den Service mit der im SaaS‑Markt üblichen Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet. Zeiten ohne Verfügbarkeit können insbesondere entstehen durch (a) angekündigte Wartungen, (b) Störungen im Einflussbereich Dritter (z. B. Netz‑/Internet‑/Cloud‑Provider), (c) höhere Gewalt im Sinne von § 11, (d) Einflüsse aus der Kundenumgebung (Hardware, Browser, Sicherheitssoftware, Firewalls, Bandbreite) sowie (e) Nutzung entgegen Dokumentation oder Vertrag. Diese Zeiten sind vertragsgemäß und begründen weder Minderungs‑ noch Schadensersatzansprüche, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Eine ununterbrochene, fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.


3.4 (Wartungen und Notfallmaßnahmen) Geplante Wartungen werden vorab angekündigt und – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Notfallmaßnahmen zur Behebung erheblicher Störungen oder Sicherheitsrisiken dürfen jederzeit ohne Vorankündigung erfolgen; der Anbieter informiert im Nachgang in angemessenem Umfang.


3.5 (Kundendienst – Umfang, Kanäle, Priorisierung) Der Kundendienst umfasst Annahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen, Workarounds und Fehlerbehebungen zu den auf der Website genannten Servicezeiten über die dort angegebenen Kanäle (z. B. Ticket/E-Mail). Priorität und Reihenfolge richten sich nach der Auswirkung auf Verfügbarkeit/Sicherheit des Services; Hinweise zur Priorisierung stellt der Anbieter in der Dokumentation bereit. Nicht Bestandteil des Kundendiensts sind Schulungen, Customizing, Beratung, Integrations-/Datenmigrationsleistungen, Berichte in Sonderformaten sowie Leistungen in der Kundenumgebung; diese können gesondert beauftragt werden. Vor‑Ort‑Leistungen schuldet der Anbieter nicht.


3.6 (Kulanz und exklusiver Rechtsbehelf) Vertragliche Servicegutschriften werden nicht gewährt. Der Anbieter bemüht sich im Einzelfall um eine angemessene und faire Kulanzlösung (z. B. Verlängerung des Nutzungszeitraums); hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bei Störungen sind – soweit rechtlich zulässig – alleinige Rechtsbehelfe die Nacherfüllung (Wiederherstellung der Verfügbarkeit) und – nach Wahl des Anbieters – eine angemessene Verlängerung des Nutzungszeitraums um die Dauer einer erheblichen Nichtverfügbarkeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; § 9.1 bleibt unberührt.


3.7 (Drittleistungen und integrierte Inhalte)
Leistungen/Inhalte Dritter (z. B. Energie-/Marktpartner, Register, Zahlungs- oder Cloud-Provider), die über oder neben der Software genutzt werden, unterliegen eigenen Vertragsverhältnissen zwischen Kunde und Drittem. Der Anbieter garantiert nicht Verfügbarkeit, Rechtmäßigkeit oder Rechtefreiheit solcher Drittleistungen und haftet hierfür nicht; § 9.6 bleibt unberührt.


3.8 (Fair‑Use‑Regel und Schutz der Systemstabilität) Der Anbieter kann technische Schutzmaßnahmen (u. a. Throttling, Queueing, Session‑Begrenzungen, temporäre Sperren) einsetzen, wenn Nutzungsmuster die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit des Services beeinträchtigen könnten (z. B. massenhaft automatisierte Zugriffe, ungewöhnliche Lastspitzen, missbräuchliche Nutzung). Geschuldete Leistungen bleiben unberührt; ergänzende Limits für Schnittstellen regelt § 15.


3.9 (Statusinformationen) Der Anbieter kann Betriebs‑ und Statusinformationen (z. B. über eine Statusseite oder Mitteilungen im Kundenkonto) bereitstellen. Diese Angaben dienen der Transparenz, sind jedoch unverbindlich und begründen keine eigenständigen Ansprüche.



4. Pflichten des Kunden


4.1 (Ordnungsgemäße Nutzung & Rechtskonformität) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich bestimmungsgemäß, gemäß Dokumentation und geltendem Recht. Er stellt sicher, dass alle Benutzer diese AGB und geltende Richtlinien einhalten.


4.2 (Account‑Sicherheit, MFA & Least‑Privilege) Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, setzt starke Passwörter ein, teilt Benutzerkonten nicht und aktiviert – soweit verfügbar – Mehrfaktor‑Authentifizierung (MFA) mindestens für Administrator‑/Hochrisiko‑Konten. Bei Verdacht auf Kompromittierung sind Passwörter/Schlüssel unverzüglich zu rotieren; der Anbieter ist zu informieren. Single‑Sign‑On kann vom Anbieter vorgegeben werden.


4.3 (Kundenumgebung & Mindestanforderungen) Der Kunde ist für seine System‑ und Netzwerkumgebung verantwortlich (Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, Firewalls/Proxys, VPN) und hält die in der Dokumentation genannten Mindestanforderungen aktuell ein (inklusive Sicherheits‑/Browser‑Updates).


4.4 (Datenverantwortung & Rechte Dritter) Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Kundendaten, deren inhaltliche Richtigkeit/Vollständigkeit sowie, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht übermittelt oder gespeichert werden.


4.5 (Mitwirkung & Sicherheitsmaßnahmen) Der Kunde wirkt bei Fehleranalyse, Updates, sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Zahlungsdaten‑Umstellungen in angemessenem Umfang mit, stellt hierfür erforderliche Informationen fristgerecht bereit und befolgt Sicherheits‑/Betriebshinweise des Anbieters. Der Kunde trifft in seiner Umgebung angemessene Vorkehrungen, um API-Änderungen des Anbieters fristgerecht umzusetzen und etwaige Migrationshinweise zu berücksichtigen.


4.6 (Rechnungs‑/Zahlungsdaten) Der Kunde hinterlegt aktuelle, gültige Rechnungs‑ und Zahlungsdaten und aktualisiert sie bei Änderungen unverzüglich.


4.7 (Drittzugänge & Marktpartner-APIs)
Soweit der Kunde Zugangsdaten, Zertifikate oder Schnittstellen Dritter (z. B. Energie/Marktpartner, Register) nutzt, stellt er die hierfür erforderlichen Rechte sicher, beschafft/verlängert diese eigenverantwortlich und hält die Drittbedingungen ein. Er hinterlegt solche Daten nur, soweit dies zulässig ist; der Anbieter darf die Hinterlegung ablehnen, wenn Drittbedingungen dem entgegenstehen. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen oder Bedingungen Dritter (§ 3.7).


4.8 (Administrator & Weisungen) Der Kunde benennt einen primären Administrator/Ansprechpartner; der Anbieter darf sich auf dessen Weisungen in Textform verlassen. Änderungen der Benennung teilt der Kunde unverzüglich mit.


4.9 (Konfiguration & Tests in Eigenverantwortung) Der Kunde ist für die korrekte Konfiguration (z. B. Tarife, Steuern, Workflows, Dokument‑/E-Mail‑Templates) verantwortlich und testet Änderungen in seiner Umgebung vor produktiver Nutzung. Die produktive Aktivierung gilt als Freigabe der Konfiguration; der Anbieter haftet nicht für Nachteile aufgrund fehlerhafter Eingaben/Konfigurationen des Kunden.


4.10 (Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen) Sicherheitsvorfälle oder der Verdacht unbefugter Zugriffe in der Sphäre des Kunden sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen; der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Eingrenzung und Abhilfe in angemessenem Umfang.



5. Nutzungsrechte und Beschränkungen


5.1 (Lizenzgewährung; Umfang & Zweck) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software weltweit im vereinbarten Umfang und ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden zu nutzen. Die Nutzung hat gemäß Dokumentation zu erfolgen. Rechte an Open‑Source‑Komponenten bestimmen sich ergänzend nach § 12.2.


5.2 (Untersagte Handlungen) Nicht gestattet sind insbesondere: (a) Vervielfältigung über den notwendigen Gebrauch hinaus; (b) Bearbeitung, Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung – soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (z. B. zur Interoperabilität nach vorheriger Anfrage an den Anbieter); (c) Umgehung technischer Schutzmaßnahmen; (d) Veröffentlichung oder Weitergabe von Leistungsmessungen/Benchmarking einschließlich automatisierter Auswertungen (KI/ML) ohne vorherige schriftliche Zustimmung; (e) Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder Funktionen; (f) Weiterverkauf, Vermietung, Time‑Sharing oder sonstige Drittnutzung; (g) automatisiertes Auslesen der Benutzeroberflächen außerhalb dokumentierter Schnittstellen (Screen‑Scraping, Bots, Crawler), Text‑ und Datamining der Software/Datenbanken/Dokumentation, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes gestattet; (h) Pooling/Sharing von Benutzerkonten oder sonstige Umgehung der vereinbarten Lizenzmetrik; (i) Entfernen oder Verändern von Eigentums‑/Rechts‑/Marken‑/Urheberhinweisen. Ergänzende Regeln für APIs ergeben sich aus § 15.


5.3 (Test‑/Staging‑Nutzung; Lizenzumgehung) Test‑ und Staging‑Umgebungen dürfen nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens genutzt werden. Produktives Arbeiten über den vereinbarten Umfang hinaus erfordert eine entsprechende Lizenz. Der Einsatz von Test‑/Staging‑Instanzen zur Umgehung von Entgelten oder Nutzungsgrenzen ist unzulässig.


5.4 (Rechtsfolgen bei Verstößen) Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, Zugänge sofort zu sperren (§ 17), den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.


5.5 (Lizenzmetrik – Named User, Reassignments, Service‑Accounts) Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Lizenzierung benutzerbezogen („Named User“). Benutzerkonten sind personengebunden, dürfen nicht gemeinsam genutzt werden und sind nicht übertragbar. Reassignments: Eine Umwidmung eines Sitzes auf eine andere natürliche Person ist zulässig bei Personalwechsel (Ein‑/Austritt, Rollenwechsel) und erfordert die Deaktivierung des bisherigen Kontos; häufige Rotationen zur Umgehung der Lizenzmetrik sind unzulässig. Service‑/System‑Konten (z. B. für Integrationen/Automationen) sind gesondert zu lizenzieren, soweit nicht im Tarif ausdrücklich enthalten.


5.6 (Konzerngesellschaften & Managed Services) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den vertragsschließenden Rechtsträger. Verbundene Unternehmen dürfen die Software nur nutzen, wenn sie in der Bestellunterlage ausdrücklich benannt sind oder eine gesonderte Vereinbarung besteht. Resale/Managed‑Service‑Erbringung für Dritte ist nur auf Grundlage einer separaten schriftlichen Vereinbarung zulässig.


5.7 (Ergebnisse, Vorlagen & Hinweise auf Rechte) Vom Kunden erzeugte Berichte/Downloads/Exporte dürfen vom Kunden für eigene Geschäftszwecke genutzt werden. Vorlagen, Layouts, Bibliotheken und Bausteine des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum; § 12.4 gilt. Eigentums‑/Rechts‑/Marken‑/Urheberhinweise dürfen nicht entfernt werden.


5.8 (Technische Schutzmaßnahmen & Audit‑Verweis) Der Anbieter darf technische Schutzmaßnahmen einsetzen (§ 3.8) und die Einhaltung der Lizenzbedingungen nach Maßgabe von § 20 (Audit) überprüfen.

5.9 Die gemeinsame Nutzung eines Portals durch mehrere rechtlich eigenständige Gesellschaften, Energiegemeinschaften oder Organisationseinheiten ist unzulässig, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters vorliegt. Dies gilt auch, wenn dieselbe natürliche Person hinter mehreren Rechtsträgern steht oder eine organisatorische Verbindung besteht. Eine Umgehung der Lizenzmetrik durch technische oder organisatorische Maßnahmen (z. B. Mandanten-Sharing) ist ausgeschlossen.



6. Preise, Rechnungsstellung, Zahlung und Preisanpassung


6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Sämtliche Entgelte verstehen sich netto; etwaige Steuern, Zölle, Abgaben oder gesetzlich vorgeschriebene Quellensteuerabzüge trägt der Kunde, es sei denn, zwingendes Recht bestimmt etwas anderes.


6.2 (Abrechnung, Fälligkeit, elektronische Rechnung) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und gelten als zugegangen, sobald sie im Kundenkonto bereitgestellt oder per E-Mail versandt wurden. Fälligkeit: Bei Zahlung per SEPA‑Lastschrift/Kreditkarte/Payment‑Service darf der Anbieter den Betrag zum Periodenbeginn belasten; im Übrigen sind Rechnungen sofort fällig, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart.


6.3 (Zahlungsarten, Retries, Rücklastschriften/Chargebacks)
Zulässige Zahlungsarten sind insbesondere SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Stripe oder andere vom Anbieter akzeptierte Zahlungsdienste. Der Kunde erteilt die hierfür erforderlichen Mandate/Einwilligungen und hält ausreichende Deckung bereit. Der Anbieter ist berechtigt, bei fehlgeschlagenen Einzügen bis zu drei (3) erneute Einzugsversuche innerhalb von 14 Kalendertagen zu unternehmen. Unberechtigte Rücklastschriften/Chargebacks sowie vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften lösen eine Aufwandspauschale von 15 € je Vorgang zuzüglich der vom Zahlungsdienstleister berechneten Fremdgebühren aus. Der Anbieter kann den Zugang bis zur Klärung vorläufig sperren (§ 17). Die Prenotification kann auf einen (1) Geschäftstag verkürzt werden.


6.4 (Zahlungsverzug, Mahnprozess, Aufrechnung/Zurückbehaltung)
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter (a) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen, (b) angemessene Mahn- und Inkassokosten berechnen und (c) den Zugang gemäß § 17 sperren. Mahnprozess (Richtwerte): 1. Mahnung nach 10 Kalendertagen Verzug mit 8 € Pauschale; 2. Mahnung nach weiteren 10 Kalendertagen mit 16 € Pauschale; anschließend Übergabe an Inkasso. Aufrechnung/Zurückbehaltung: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlich zulässigen Mahnkostenpauschalen. Darüber hinausgehende Gebühren werden nur erhoben, sofern der Verzug schuldhaft verursacht wurde.


6.5 Rückerstattungen erfolgen ausschließlich, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen oder im Einzelfall schriftlich vereinbart.


6.6 (Jährliche Pauschalanpassung – sofern vereinbart) Der Anbieter ist berechtigt, die wiederkehrenden Entgelte einmal pro Vertragsjahr um bis zu fünf (5) Prozent zu erhöhen. Voraussetzungen: (a) frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn oder der letzten Preisanpassung; (b) Mitteilung in Textform mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden; (c) die Anpassung wirkt ausschließlich für die Zukunft ab dem ersten Tag des auf die Mitteilung folgenden Kalendermonats; eine rückwirkende Anpassung findet nicht statt; (d) Preisgarantie: Bei fest vereinbarter Mindestvertragslaufzeit (Verpflichtungszeitraum) erfolgt keine Preiserhöhung innerhalb des laufenden Verpflichtungszeitraums; die Anpassung darf erst zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam werden. Bei monatlich kündbaren Tarifen kann die Anpassung mit Vorlauf gemäß Satz (b) für die Zukunft erfolgen. Senkungen sind jederzeit möglich. Verbraucher: Gilt nur, soweit zwingendes Recht dies zulässt.


6.7 (Kostenbasierte Anpassung) Unabhängig von § 6.6 ist der Anbieter berechtigt, wiederkehrende Entgelte anzupassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Fremdkosten wesentlich ändern (zum Beispiel Gebühren von Zahlungsdienstleistern, Cloud‑/Infrastrukturkosten, Steuern/Abgaben). Anpassungen werden mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform angekündigt und begründet. Bei fest vereinbarter Mindestvertragslaufzeit (Verpflichtungszeitraum) werden kostenbasierte Erhöhungen grundsätzlich erst zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Ausgenommen hiervon sind zwingende gesetzliche Änderungen von Steuern oder hoheitlichen Abgaben, die der Anbieter auch innerhalb des laufenden Verpflichtungszeitraums in der jeweiligen Höhe weitergeben darf. Kumulierung/Sonderkündigung: Erhöhen sich die Entgelte durch Anpassungen nach §§ 6.6 und 6.7 zusammen innerhalb von zwölf (12) Monaten um mehr als zehn (10) Prozent, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Anpassung außerordentlich kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume werden nicht rückerstattet, soweit die Leistung bis zum Wirksamwerden genutzt werden kann. Verbraucherrechte bleiben unberührt.


6.8 (Verbraucher) Ist der Kunde Verbraucher, erfolgen Preisanpassungen nur in dem durch zwingendes Recht zulässigen Umfang; etwaige Sonderkündigungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt. Die Einzelheiten werden im Bestellprozess dargestellt.


6.9 (Einrichtungsgebühr und Freischaltung) Soweit vereinbart, löst die einmalige Einrichtungsgebühr den Start des Einrichtungs‑/Onboarding‑prozesses aus. Die produktive Nutzung der Software wird erst nach Eingang der ersten wiederkehrenden Rate freigeschaltet. Die Einrichtungsgebühr ist nicht rückerstattbar, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.


6.10 (Rechnungsprüfung und Einwendungen) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang in Textform mitzuteilen. Das Schweigen gilt nicht als Anerkenntnis; nicht fristgerecht gerügte offensichtliche Abrechnungsfehler gelten jedoch als genehmigt. Einwendungen haben keine aufschiebende Wirkung für unstreitige Rechnungsteile.



7. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung


7.1 (Vertragsbeginn & Aktivierung) Die konkrete Vertragslaufzeit, Beginn (Freischaltungstermin oder in der Bestellunterlage benanntes Datum), Verlängerungsmechanismen sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus der im Bestellprozess angezeigten und vom Kunden bestätigten Leistungs‑/Tarifbeschreibung (Bestellunterlage). Ein Test‑/Beta‑Zugang begründet erst mit ausdrücklicher Bestellung einen entgeltlichen Vertrag (§ 19 bleibt unberührt).


7.2 (Mindestlaufzeit & automatische Verlängerung) Sofern in der Bestellunterlage nichts Abweichendes geregelt ist, gilt: Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate; automatische Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Bei monatlich kündbaren Tarifen kann mit Wirkung zum Monatsende bis zum letzten Kalendertag gekündigt werden.


7.3 (Kündigung – Form, Zugang & Bestätigung) Kündigungen bedürfen der Textform und können über die im Kundenkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion oder per E-Mail an die im Impressum/der Bestellunterlage genannte Adresse erklärt werden. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung in Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.


7.4 (Außerordentliche Kündigung) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: (a) fortgesetzter oder erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung, (b) schwerwiegenden Sicherheits‑/Compliance‑Verstößen, (c) qualifiziertem Zahlungsverzug gemäß § 17.3, (d) unzulässiger Nutzung nach § 5, (e) Verstößen gegen Export‑/Sanktionsrecht (§ 18). Für Verbraucher liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
(a) der Anbieter wesentliche Leistungspflichten trotz angemessener Nachfrist nicht erfüllt,
(b) es zu wiederholten erheblichen Leistungsstörungen kommt, die die Nutzung unzumutbar machen,
(c) der Anbieter den Zugang ohne sachlichen Grund sperrt oder einschränkt,
(d) der Anbieter Leistungsinhalte oder Entgelte einseitig zum Nachteil des Verbrauchers ändert, ohne dass dem Verbraucher ein zumutbares Kündigungsrecht eingeräumt wird, oder
(e) eine schwerwiegende Verletzung von Datenschutz- oder Datensicherheits­pflichten vorliegt.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.


7.5 (Plan-/Tarifwechsel; zusätzliche Nutzer & Module)
Upgrades und Erweiterungen (z. B. höherer Tarif, mehr Nutzer, Module oder Kapazitäten) sind jederzeit für die Zukunft möglich. Die Gebühren werden für die Restlaufzeit anteilig berechnet. Die neue Leistung läuft bis zum gleichen Enddatum wie der bestehende Vertrag.

Downgrades und Reduzierungen wirken erst mit Ende der aktuellen Laufzeit. Dafür braucht es eine Mitteilung in Textform spätestens 30 Kalendertage vor Laufzeitende, sofern in der Bestellunterlage nichts anderes steht.


7.6 (Wirkungen der Kündigung) Ordentliche Kündigungen beenden den Nutzungszugang mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit; fristlose Kündigungen mit Zugang der Kündigungserklärung, sofern kein späterer Zeitpunkt genannt ist. Der Anbieter darf den Zugang ab diesem Zeitpunkt sperren. Bereits fällige Entgelte bleiben geschuldet. Vorausbezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Abweichend davon erstattet der Anbieter anteilig für die Restlaufzeit. Datenrückgabe/Löschung richten sich nach §§ 10.3–10.11.


7.7 (Sonderkündigung bei Preisanpassungen) Soweit dem Kunden gemäß § 6.7 (Kumulierung/Sonderkündigung) ein Sonderkündigungsrecht zusteht, kann er innerhalb der dort genannten Frist in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Anpassung kündigen.



8. Vertragsübertragung, Forderungsabtretung und Zahlungsdatenregelung


8.1 (Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen) Der Anbieter darf sich Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen bedienen; er bleibt für deren Handlungen wie für eigenes Verhalten verantwortlich. Datenschutzrechtliche Details regelt der AVV.


8.2 (Vorweggenommene Zustimmung zur Vertragsübernahme/Novation) Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung, dass der Anbieter diesen Vertrag ganz oder teilweise (einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten) auf jedes Drittunternehmen übertragen oder durch Novation ersetzen darf, sofern der Erwerber objektiv in der Lage ist, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in Textform; eine weitere Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich. Mindestschutz: Durch die Übertragung/Novation werden Leistungsumfang, vereinbarte Preise und Laufzeiten nicht zu Ungunsten des Kunden verändert; das Sicherheits-/Datenschutzniveau wird nicht abgesenkt (AVV bleibt fortgeführt). Ein Change-of-Control bzw. die Übertragung begründet kein Sonderkündigungsrecht des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei technischen oder administrativen Änderungen (z. B. Änderung von Zahlungskonten oder SEPA-Mandaten) aktiv mitzuwirken. (Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.)


8.3 (Forderungsabtretung/Inkasso/Factoring) Der Anbieter darf Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise abtreten und/oder Dritte mit dem Inkasso beauftragen. Zahlungen an den benannten Dritten wirken schuldbefreiend.


8.4 (Zahlungsdienstleister-/Zahlungsdaten-Wechsel; KYC/SCA/Mitwirkung) Bei Wechsel des Zahlungsdienstleisters, der Abwicklungswege oder Zahlungsmodalitäten passt der Anbieter die Zahlungsabwicklung an. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen alle hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen (u. a. neue SEPA-Mandate erteilen, Karten/Konten hinterlegen, Strong-Customer-Authentication (SCA) durchlaufen, KYC/Verifikationsangaben bereitstellen). Unterbleibt die Mitwirkung, darf der Anbieter den Zugang nach § 17 sperren. Prenotification kann gemäß § 6.3 auf einen (1) Geschäftstag verkürzt werden.


8.5 (Rechnungs-/Zahlungsempfänger-Änderung; Vendor-Master-Pflicht) Der Anbieter kann den Rechnungsteller (innerhalb des Konzerns) oder den Zahlungsempfänger ändern (einschließlich Bankverbindung/PSP). Preise, Leistungsumfang und Laufzeiten bleiben hiervon unberührt; steuerliche Angaben werden aktualisiert. Der Kunde aktualisiert seinen Vendor-Master und interne Zahlungsstammdaten innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Mitteilung. Zahlungen an den benannten Empfänger wirken schuldbefreiend.


8.6 (Kundenseitige Übertragung/Abtretung) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen oder abtreten; § 23.5 bleibt unberührt.


8.7 (AVV-Kontinuität und Datenschutz beim Übergang) Bei einer Übertragung nach 8.2 setzt der Erwerber die Pflichten aus dem AVV fort; erforderliche Anpassungen (Parteibezeichnungen, EU‑Vertreter, Subunternehmerliste) gelten zum Übertragungsstichtag als ersetzt/aktualisiert. Drittlandübermittlungen richten sich nach § 10.6.


8.8 (Kein Verzugseinwand wegen Umstellung) Reine Prozess-, Konto- oder Dienstleisterumstellungen nach 8.4/8.5 rechtfertigen keine Leistungsverweigerung, Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Fristen und Fälligkeiten bleiben unberührt; §§ 6.2–6.4 gelten.



9. Haftung und Gewährleistung


9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


9.2 (Leichte Fahrlässigkeit; Kardinalpflichten; Cap) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung nach diesem Absatz ist der Höhe nach zusätzlich auf § 9.4 begrenzt.


9.3 (Datenverlust, Wiederherstellung; Verzahnung mit § 10.7) Unbeschadet § 10.7 haftet der Anbieter für Datenverlust nur, soweit dieser auf ein vom Anbieter zu vertretendes Verhalten zurückzuführen ist; in diesem Fall stellt der Anbieter die Daten aus der letzten konsistenten Sicherung wieder her. In allen anderen Fällen (insbesondere bei vom Kunden oder dessen Benutzern veranlassten Löschungen/Fehleingaben, Einwirkungen Dritter oder höherer Gewalt) besteht eine Haftung nur, soweit der Kunde zumutbare Exporte/Sicherungen eingerichtet hat und die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Individuelle Rekonstruktionen einzelner Datensätze oder Wiederherstellungen zu frei wählbaren Zwischenzeitpunkten schuldet der Anbieter nicht, sofern nicht gesondert vereinbart. RPO/RTO‑Ziele ergeben sich allein aus der Dokumentation bzw. gesonderten Vereinbarungen.


9.4 (Gesamthaftung; Aggregation) Die Gesamthaftung des Anbieters aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – ausgenommen § 9.1 – der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Nettoentgelte in Summe pro Vertragsjahr begrenzt. Mehrere Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres werden für die Berechnung aggregiert.


9.5 (Verjährung) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden, der kein Verbraucher ist, verjähren—soweit gesetzlich zulässig—innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis des Anspruchs. Zwingende gesetzliche Ausnahmen (insbesondere arglistiges Verschweigen, Produkthaftung) bleiben unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten folgende Fristen:
a) Gewährleistung: 3 Jahre ab Bereitstellung der vertraglich geschuldeten Dienste (nach geltendem Recht; derzeit 3 Jahre).
b) Schadenersatz: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (nach geltendem Recht; derzeit 3 Jahre).
Zwingende längere oder absolute Höchstfristen bleiben unberührt.


9.6 (Energiespezifischer Haftungshinweis) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit von Daten, die von Dritten stammen oder über Drittsysteme bereitgestellt werden (zum Beispiel Netzbetreiber, Marktpartner, öffentliche Register, Behörden oder externe Schnittstellen). Prognosen, Berechnungen, Simulationen, Empfehlungen oder Vergleichswerte, die auf solchen Daten beruhen, dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Zusage oder Beratung dar. Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche Nachteile, die auf Energiemarktschwankungen, regulatorische Änderungen, behördliche Vorgaben oder auf die Nichtverfügbarkeit von Dritt‑APIs zurückzuführen sind.


9.7 Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.


9.8 (Mitverschulden des Kunden) Eine Haftung des Anbieters entfällt oder reduziert sich, soweit der Schaden auf Mitverschulden des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, insbesondere auf fehlerhafte Konfigurationen, Nichtbeachtung der Dokumentation, unterlassene Updates in der Kundenumgebung oder unterlassene Exporte/Sicherungen.



10. Datenschutz, Datensicherheit und Datenverarbeitung


10.1 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze für die Verarbeitung der Kundendaten. Der Anbieter verarbeitet Kundendaten ausschließlich als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden AVV.


10.2 (Technische und organisatorische Maßnahmen) Der Anbieter trifft angemessene, dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ("Stand der Technik") zum Schutz der Kundendaten vor Verlust, Veränderung, unbefugtem Zugriff und sonstigen rechtswidrigen Verarbeitungen. Hierzu zählen insbesondere Zutritts-/Zugangskontrollen, rollenbasierte Berechtigungen (Least‑Privilege), Transportverschlüsselung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, Schwachstellen-/Patch‑Management sowie Notfall-/Wiederanlaufprozesse. Der Anbieter kann anerkannte Rahmenwerke (z. B. ISO/IEC 27001) als Orientierung heranziehen; ein bestimmtes Zertifikat wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Kunde ergreift in seiner Sphäre angemessene komplementäre Maßnahmen (vgl. § 4).


10.3 (Grundsatz: Rückgabe & Löschung) Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen die Rückgabe der Kundendaten verlangen. Die Form und der Umfang der Rückgabe richten sich nach § 10.10 (Stichtags‑Export). Danach werden Kundendaten aus produktiven Systemen gelöscht; Backups werden turnusmäßig überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.


10.4 Der Kunde garantiert, dass sämtliche von ihm übermittelten oder in die Software eingestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden und deren Verarbeitung zulässig ist. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Daten beruhen.


10.5 (Nutzungsdaten; Aggregation/Anonymisierung) Der Anbieter darf Nutzungsdaten in aggregierter und anonymisierter Form zur Sicherheit, Performanceoptimierung, Produktverbesserung, statistischen Auswertung und internen Benchmarking‑Zwecken verwenden. Eine Re‑Identifizierung findet nicht statt; Kundendaten bleiben mandantengetrennt. Veröffentlichte Auswertungen enthalten keine Rückschlüsse auf den Kunden. Rechtezuordnung und Nutzung ergeben sich ergänzend aus § 12.4.“


10.6 (Datenlokation, Drittlandzugriffe und Übermittlungen) Die Verarbeitung von Kundendaten erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union/des EWR; die produktive Speicherung erfolgt aktuell überwiegend in Rechenzentren in Österreich und Deutschland. Der Anbieter kann die Verarbeitung innerhalb der EU/EWR verlagern, soweit angemessene technische und organisatorische Maßnahmen bestehen. Remote‑Zugriffe aus Drittländern zu Kundendienst‑ und Administrationszwecken erfolgen ausnahmsweise, zweckgebunden, zeitlich begrenzt, protokolliert und nur nach dem Need‑to‑know‑Prinzip durch autorisierte Personen. Für Übermittlungen in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss gelten die EU‑Standardvertragsklauseln (2021/914) (Modul 2/3) zzgl. ergänzender Schutzmaßnahmen (rollenbasierte Rechte, Verschlüsselung/Key‑Management, beschränkte Downloads, gesicherte Jump‑Hosts/VPN). Der Anbieter führt ein Transfer Impact Assessment (TIA) durch und informiert den Kunden, falls die rechtmäßige Erfüllung im Empfängerland nicht sichergestellt werden kann.


10.7 (Datenexporte & Wiederherstellung – fair geregelt) Der Anbieter hält selbstbedienbare Exportfunktionen gemäß Dokumentation bereit (z. B. Download im Kundenkonto; ggf. API/Webhook/SFTP, soweit vorgesehen). Der Kunde kann – je nach Bedarf – regelmäßige Exporte einrichten und in seiner Umgebung vorhalten. Der Anbieter betreibt regelmäßige System‑Backups zum Zweck der Betriebssicherheit/Disaster Recovery. Kommt es zu einem Datenverlust, den der Anbieter zu vertreten hat, stellt der Anbieter die Daten ohne zusätzliche Vergütung aus der letzten konsistenten Sicherung wieder her, soweit technisch möglich, und informiert den Kunden über den Fortschritt. In allen anderen Fällen (z. B. vom Kunden veranlasste Löschungen/Fehleingaben, Einwirkungen Dritter, höhere Gewalt) unterstützt der Anbieter auf Wunsch bei der Wiederherstellung oder stellt zusätzliche Exporte bereit; die Vergütung beschränkt sich auf den hierfür tatsächlich anfallenden, angemessenen Aufwand nach Preisliste. Individuelle Rekonstruktionen einzelner Datensätze oder Wiederherstellungen zu beliebigen Zwischenzeitpunkten schuldet der Anbieter nicht, sofern nicht gesondert vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


10.8 (Exit‑Kundendienst) Auf Anforderung unterstützt der Anbieter den Kunden beim geordneten Ausstieg (z. B. zusätzliche Exporte, Format‑Konvertierungen, Mappings, Koordination der Abschaltung) gegen Vergütung nach Zeit und Aufwand gemäß Preisliste. Vertragliche Leistungspflichten bleiben unberührt.


10.9 (Datenhoheit des Kunden; Zurückbehaltung) Kundendaten bleiben im Eigentum und in der alleinigen Verfügungsbefugnis des Kunden. An personenbezogenen Kundendaten im Sinne des AVV besteht kein Zurückbehaltungsrecht. Im Übrigen (insbesondere an nicht‑personenbezogenen Daten, Berichten, Auswertungen, Systemkonfigurationen oder abgeleiteten Datensätzen) ist der Anbieter berechtigt, die Herausgabe/Übermittlung sowie Exportleistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger, unbestrittener Entgelte zurückzuhalten. Bei streitigen Forderungen kann der Anbieter die Leistung von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Gesetzliche Herausgabe‑ oder Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.


10.10 (Einmaliger Stichtags‑Export bei Vertragsende) Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde berechtigt, innerhalb der Frist aus § 10.3 einmalig einen Stichtag nebst Uhrzeit (CET/CEST) zu benennen, zu dem der Datenbestand maßgeblich sein soll („Stichtag“). Der Anbieter stellt dem Kunden sodann einmalig innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach dem Stichtag einen vollständigen Export der personenbezogenen Kundendaten zum Stichtag in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON, jeweils gemäß Dokumentation) bereit. Voraussetzung ist, dass keine fälligen, unbestrittenen Entgelte offen sind oder der Kunde eine angemessene Export‑Pauschale gemäß Preisliste vorab entrichtet. Der Export umfasst die zur Zuordnung erforderlichen Schlüssel/IDs und Beziehungen, jedoch keine proprietären Programmbestandteile, Quellcodes, Konfigurationen des Anbieters, internen Algorithmen, Nutzungsdaten oder abgeleiteten Statistiken. Weitere Exporte, Exporte in Sonderformaten, Konvertierungen, Mappings oder technische Unterstützung beim Import in Dritt‑Systeme gelten als Exit‑Kundendienst nach § 10.8 und sind gesondert vergütungspflichtig. Gesetzliche Aufbewahrungs‑ und Löschfristen bleiben unberührt; Backups werden im turnusmäßigen Verfahren gemäß § 10.3 überschrieben.


10.11 (Automatisierte Löschung nach Fristablauf) Wird der Stichtags‑Export nicht innerhalb der Frist aus § 10.3 angefordert oder werden die Voraussetzungen nach § 10.10 nicht erfüllt, löscht der Anbieter die in produktiven Systemen gespeicherten Kundendaten spätestens 30 Kalendertage nach Vertragsende. Backups werden im Rahmen der turnusmäßigen Zyklen überschrieben. Vor der Löschung informiert der Anbieter den Kunden mindestens 14 Kalendertage zuvor in Textform. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine vorzeitige Löschung vor Ablauf der Frist erfolgen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; der Anbieter bestätigt die Löschung in Textform. Rechtliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Interessen (z. B. Beweissicherung) bleiben unberührt; in diesem Umfang wird die Verarbeitung auf das Erforderliche beschränkt.


10.12 (EU‑Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO) Soweit der Anbieter nicht in der EU/EWR niedergelassen ist, hat er einen Vertreter in der Union benannt. Die Kontaktdaten des EU‑Vertreters sind im Impressum und im AVV angegeben; dieser dient als zusätzlicher Ansprechpartner für Datenschutzanliegen in der EU.


10.13 Auftragsverarbeitung nach DSGVO
Nutzt der Kunde die Software zur Verarbeitung personenbezogener Daten, gilt der unter § 23 verlinkte AVV zwischen Anbieter und Kunde als abgeschlossen. Der Kunde bestätigt diesen Vertrag im Rahmen der Registrierung bzw. des Bestellvorgangs und erhält darüber eine elektronische Bestätigung.
Der Anbieter ist zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO nur auf Grundlage dieses AVV berechtigt. Eine Verarbeitung ohne dessen Abschluss ist nicht zulässig.


10.14 (Daten bei anhaltendem Zahlungsverzug nach Vertragsende)
Bestehen nach Vertragsende fällige, unbestrittene Entgelte fort und wird trotz schriftlicher Fristsetzung von 14 Kalendertagen kein Ausgleich erbracht, ist der Anbieter berechtigt, (a) Stichtags-Exporte bis zur Zahlung zurückzuhalten (§ 10.10) und (b) die in produktiven Systemen gespeicherten Kundendaten spätestens 60 Kalendertage nach Ablauf der Frist zu löschen; Backups werden turnusmäßig überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.



11. Höhere Gewalt


11.1 (Begriff und Anwendungsbereich) Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeit der betroffenen Partei, die trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden können und die Leistungserbringung vorübergehend oder dauerhaft wesentlich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben), Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Epidemien/Pandemien und daraus resultierende behördliche Maßnahmen, staatliche Embargos/Sanktionen/Import‑ oder Exportbeschränkungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, großflächige Strom‑, Internet‑, DNS‑ oder BGP‑Störungen, Ausfälle von Cloud‑/Rechenzentrums‑/Telekommunikationsdiensten außerhalb der Parteisphäre, erhebliche Cyberangriffe (z. B. DDoS, Supply‑Chain‑Angriffe) sowie die Ausnutzung bislang unbekannter Sicherheitslücken (Zero‑Days), solange eine Abhilfe nach Stand der Technik noch nicht zumutbar möglich war.


11.2 (Rechtsfolgen; Fristverlängerung und Ruhen von Pflichten) Während der Dauer der höheren Gewalt und einer angemessenen Anlauf‑/Wiederherstellungsphase sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt; Fristen verlängern sich um diesen Zeitraum. Schadensersatz‑, Vertragsstrafen‑ oder SLA‑Ansprüche wegen Nichterfüllung während dieses Zeitraums bestehen nicht. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen; wiederkehrende Entgelte ruhen insoweit, wie die Leistung vollständig und nicht nur unerheblich nicht bereitgestellt werden kann, und leben mit Wiederaufnahme der Leistungserbringung automatisch wieder auf.


11.3 (Mitwirkung, Notfallmaßnahmen, Workarounds) Die Parteien arbeiten eng zusammen, um Auswirkungen zu mindern; die betroffene Partei informiert unverzüglich über Art, Beginn und voraussichtliche Dauer und liefert fortlaufende Updates. Der Anbieter darf Notfallmaßnahmen ergreifen, einschließlich der in § 3.8 beschriebenen technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Throttling, temporäre Sperren, Degradierung). Zumutbare Workarounds/Alternativleistungen kann der Anbieter vorübergehend bereitstellen; deren Annahme darf der Kunde nicht unangemessen verweigern.


11.4 (Beendigung bei anhaltender Störung) Dauert die Beeinträchtigung durch höhere Gewalt länger als 30 Kalendertage ununterbrochen an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform kündigen. Rückerstattungen bereits gezahlter Entgelte erfolgen nicht, soweit Leistungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbracht wurden oder keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht. Datenrückgabe/Löschung richten sich nach §§ 10.3–10.11.


11.5 (Kein Anwendungsfall) Zahlungsunfähigkeit, allgemeine Liquiditätsengpässe oder unterlassene Vorsorgemaßnahmen der Partei stellen keine höhere Gewalt dar.



12. Geistiges Eigentum, Open Source und Feedback


12.1 (Eigentum an der Software) Der Anbieter und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an der Software und allen damit zusammenhängenden Materialien (u. a. Quell‑/Objektcode, Datenbanken, Schemata, Modelle, Algorithmen, Designs, Benutzeroberflächen, Marken, Kennzeichen, Dokumentation). Es erfolgt keine Übereignung. Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten einfachen Nutzungsrechte (§ 5). Keine stillschweigenden Lizenzen.


12.2 (Open‑Source‑Komponenten; Vorrang, Haftung) Soweit die Software Open‑Source‑Komponenten enthält, gelten ergänzend und vorrangig deren jeweilige Lizenzbedingungen; der Anbieter stellt eine Hinweisliste (inkl. Lizenztexte/Urheberhinweise) in der Dokumentation bereit. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Open‑Source‑Komponenten über den Umfang der jeweiligen Lizenz hinaus; zwingende Rechte bleiben unberührt. AGPL‑/Copyleft‑Pflichten gelten nur, soweit sie nach den einschlägigen Lizenzen tatsächlich ausgelöst werden; eine Pflicht zur Quellcode‑Herausgabe besteht nur im gesetzlich bzw. lizenzrechtlich zwingenden Umfang.


12.3 (Feedback‑Lizenz) Überlässt der Kunde dem Anbieter Feedback (Ideen, Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen, Spezifikationen), gewährt er dem Anbieter hieran eine unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare, unentgeltliche Lizenz, das Feedback in jeder Form zu nutzen (einschl. Testen, Entwickeln, Vermarkten, Dokumentation). Kein Vergütungsanspruch. Soweit gesetzlich zulässig, erklärt der Kunde sich mit einer Verzichts-/Einwilligungslösung bzgl. persönlichkeitsrechtlicher Urheberbefugnisse einverstanden; Geschäftsgeheimnisse des Kunden und Kundendaten bleiben geschützt (§§ 10, 13).


12.4 (Rechtezuordnung: Kundendaten, Vorlagen & Nutzungsdaten) Kundendaten bleiben vollständig im Eigentum bzw. in der alleinigen Verfügungsbefugnis des Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte (insb. Speichern, Übermitteln, Anzeigen, Sichern, Wiederherstellen). Nutzungsdaten, aggregierte/anonymisierte Daten sowie daraus abgeleitete statistische Werte ohne Personenbezug stehen dem Anbieter zu (§ 10.5). Vorlagen, Layouts, Bibliotheken, Konfigurationsbausteine und sonstige vorgefertigte Elemente des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran eine auf die Vertragsdauer beschränkte einfache Nutzungsbefugnis.


12.5 (Work‑Product/Customizing) Erstellt der Anbieter für den Kunden Anpassungen, Konfigurationen, Skripte, Mappings, Berichte, Vorlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse (zusammen „Work‑Product“), verbleiben sämtliche Rechte hieran beim Anbieter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erhält daran eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbefugnis für eigene Geschäftszwecke und für die Dauer dieses Vertrags. Standard‑/Background‑IP des Anbieters bleibt in jedem Fall beim Anbieter.


12.6 (Schutzrechtsverletzung/Freistellung; Cure‑Leiter) Der Anbieter verteidigt den Kunden gegen berechtigte weltweite Ansprüche Dritter, die geltend machen, dass die unveränderte Software in der vereinbarten Konfiguration Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte (insb. Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Designs) verletzt, und stellt den Kunden von dadurch rechtskräftig auferlegten Schäden sowie angemessenen Anwaltskosten frei, vorausgesetzt: (a) der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich in Textform, (b) überlässt dem Anbieter die alleinige Führung der Verteidigung/Verhandlungen, (c) wirkt zumutbar mit und (d) nimmt keine Handlungen vor, die die Verteidigung beeinträchtigen. Abhilfe („Cure“): Der Anbieter darf nach eigenem Ermessen (i) ein Nutzungsrecht beschaffen, (ii) die Software ändern/ersetzen (funktional gleichwertig) oder (iii) – wenn (i)/(ii) unzumutbar – den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Komponente kündigen und zeitanteilig bereits bezahlte Entgelte für nicht nutzbare Restlaufzeiten erstatten. Ausschlüsse: Kein Anspruch besteht, soweit die behauptete Verletzung beruht auf (1) Änderungen der Software durch den Kunden oder Dritte, (2) Kombination der Software mit nicht vom Anbieter bereitgestellten Komponenten, (3) Nichtnutzung einer vom Anbieter bereitgestellten aktuellen Version/Fehlerbehebung, die die Verletzung vermieden hätte, oder (4) vertrags‑/dokumentationswidriger Nutzung (§ 5). Haftungsgrenzen/Exklusivität: Die Freistellungspflicht ist der Höhe nach auf den Cap des § 9.4 begrenzt und stellt den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für behauptete oder tatsächliche Schutzrechtsverletzungen durch die Software dar. Soweit der Kunde durch eigene Handlungen (z. B. unzulässige Modifikationen, Kombination mit Drittsoftware) zur behaupteten Schutzrechtsverletzung beigetragen hat, entfällt oder reduziert sich die Freistellungspflicht entsprechend dem Grad des Mitverschuldens (§ 9.8 gilt entsprechend).


12.7 (Drittanbieter‑Inhalte/-Daten/-Dienste) Für vom Kunden eingebundene Drittinhalte/-daten/-Dienste (z. B. Marktpartner, Register, öffentliche Datenquellen, externe APIs) ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter garantiert nicht, dass solche Inhalte frei von Rechten Dritter sind; eine Haftung des Anbieters hierfür besteht nicht (§ 9.6 bleibt unberührt).


12.8 (Keine stillschweigenden Lizenzen) Rechteübertragungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieses § 12/§ 5. Stillschweigende, ergänzende oder konkludente Lizenzrechte werden nicht eingeräumt.



13. Vertraulichkeit


13.1 (Begriff und Umfang) "Vertrauliche Informationen" sind alle nicht allgemein bekannten Informationen einer Partei ("offenlegende Partei") in jedem Medium (schriftlich, elektronisch, mündlich, visuell, Testzugänge/Demos), die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich nach ihrer Art oder den Umständen ergibt; hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des anwendbaren Rechts, Quell‑/Objektcode, Datenbankschemata, technische Dokumentationen, Roadmaps, Preise/Konditionen, Produkt‑ und Marktstrategien, Kundendaten, Protokolle, Zugangsdaten sowie Sicherheits‑/Audit‑Informationen und die Inhalte dieses Vertrags.


13.2 (Schutzstandard) Die empfangende Partei schützt vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt (mindestens wie eigene Informationen gleicher Sensibilität), beschränkt den Zugriff strikt nach dem Need‑to‑know‑Prinzip und stellt sicher, dass verbundene Unternehmen, Berater, Wirtschaftsprüfer, Versicherer und externe Rechtsanwälte nur unter gleichwertiger Vertraulichkeitsbindung Zugriff erhalten. Übermittlungen erfolgen sicherheitsangemessen (z. B. verschlüsselte Kanäle, Zugangskontrollen).


13.3 (Zulässige Offenlegung) Zulässig sind Offenlegungen (a) die gesetzlich/behördlich zwingend sind (mit vorheriger Information an die offenlegende Partei, soweit rechtlich möglich, und Beschränkung auf das Erforderliche), (b) an Berater/Prüfer/Versicherer/Rechtsanwälte unter Vertraulichkeitsbindung, (c) im Rahmen von Finanzierungen, M&A‑Due‑Diligence oder konzerninterner Berichterstattung, jeweils nur gegenüber Empfängern mit gleichwertiger Geheimhaltungsverpflichtung.


13.4 (Ausnahmen) Pflichten nach § 13 bestehen nicht, soweit Informationen (i) ohne Verstoß allgemein bekannt sind/werden, (ii) der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, (iii) von Dritten rechtmäßig offengelegt werden oder (iv) von der empfangenden Partei eigenständig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden; die empfangende Partei trägt hierfür die Darlegungs‑/Beweislast.


13.5 (Rückgabe/Löschung) Auf Anforderung sowie nach Vertragsende gibt die empfangende Partei vertrauliche Informationen und Kopien heraus oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch bestätigt sie die Löschung in Textform; Archivkopien für Nachweis‑ und Compliance‑Zwecke dürfen zurückbehalten werden; Backups werden turnusmäßig überschrieben.


13.6 (Dauer) Die Vertraulichkeitspflichten gelten während der Vertragslaufzeit und für drei (3) Jahre nach Vertragsende; für als Geschäftsgeheimnis einzustufende Informationen gelten sie unbefristet.


13.7 (Unterlassung/Abhilfe) Die offenlegende Partei ist berechtigt, bei drohenden oder eingetretenen Verstößen neben Schadensersatz einstweiligen Rechtsschutz (Unterlassung/Leistung) zu verlangen.


13.8 (Residual Knowledge) Unbeschadet § 12.4 bleibt die Nutzung von allgemeinem Erfahrungswissen (Residual Knowledge), das ohne Rückgriff auf vertrauliche Dokumente im Gedächtnis von Mitarbeitern verbleibt, zulässig; dies berechtigt nicht zur Reproduktion vertraulicher Materialien, zur Übernahme von Quellcode/Schemata oder zur Re‑Identifizierung von Kundendaten/Geschäftsgeheimnissen.


13.9 (Vertraulichkeit der Vertragsinhalte; Marketingverweis) Vertragsinhalte einschließlich Preise/Konditionen sind vertraulich. Marketing/Referenzen/Logo‑Nutzung werden nicht in § 13 geregelt, sondern in § 22 (Sonstige Bestimmungen; Marketing/Referenzen, Opt‑out).


13.10 (Vorrang separater NDA) Besteht zwischen den Parteien eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), gehen deren Regelungen im Konfliktfall § 13 vor; im Übrigen gelten NDA und § 13 nebeneinander.


13.11 (Meldepflicht bei Verstößen) Werden der empfangenden Partei unbefugte Offenlegungen oder ein Verlust vertraulicher Informationen bekannt, informiert sie die offenlegende Partei unverzüglich und wirkt bei der Eingrenzung/Abhilfe zumutbar mit.



14. Technische Voraussetzungen und Kundenumgebung


14.1 (Unterstützte Browser & Geräte) Unterstützt werden die jeweils zwei letzten stabilen Hauptversionen von Chrome, Edge, Safari. Internet Explorer und andere werden nicht unterstützt. Mobile Nutzung ist best‑effort; Funktionsgleichheit mit Desktop wird nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich dokumentiert.


14.2 (Netzwerk, Ports, Whitelisting) Für die Nutzung sind ausgehende HTTPS‑Verbindungen (TCP 443) zu den in der Dokumentation benannten Domänen/Endpunkten (einschließlich WebSockets) erforderlich. Der Kunde sorgt für Firewall/Proxy‑Freigaben einschließlich etwaiger SSL‑Inspection‑Ausnahmen/Certificate‑Pinning gemäß Dokumentation. E-Mail‑Zustellung: Der Kunde stellt sicher, dass E-Mails des Anbieters (z. B. System‑Mails, OTP/MFA, Status‑Benachrichtigungen) nicht durch Spamfilter/Blocklisten abgewiesen werden (SPF/DKIM/DMARC berücksichtigt; Allowlisting der Absender‑Domains/IPs).


14.3 (Cookies, Local Storage, Scripting) Die Software erfordert aktivierte Cookies, Local/Session Storage und JavaScript gemäß Dokumentation. Bei Deaktivierung oder restriktiven Browser‑Policies ist eine Nutzung nicht gewährleistet.


14.4 (Systemzeit/NTP, MFA & Benachrichtigungen) Der Kunde hält die Systemzeit seiner Endgeräte über NTP synchron. Zeitabweichungen können MFA, tokenbasierte Logins, Signaturen oder API‑Zugriffe beeinträchtigen. Für den Empfang von E-Mail‑/In‑App‑Benachrichtigungen trägt der Kunde die Verantwortung (Client/Spamfilter/Policies).


14.5 (SSO/Identitätsprovider – falls genutzt) Bei Einsatz von SSO (z. B. SAML/OIDC) stellt der Kunde den Betrieb seines IdP sicher (Zertifikate, Metadaten, Nutzer‑/Gruppenpflege, Claims) und übernimmt die Lifecycle‑Prozesse (On‑/Offboarding). Ausfälle oder Fehlkonfigurationen des IdP liegen in seiner Sphäre; der Anbieter schuldet keine Verfügbarkeit des IdP. Änderungen am IdP‑Setup sind vor Produktivstellung zu testen; der Anbieter kann Interoperabilität auf Basis der Referenz‑Konfiguration verlangen.


14.6 (Marktpartner‑/Dritt‑Umgebungen) Soweit die Nutzung Zugänge, Zertifikate oder Registrierungen bei Marktpartnern/Registern erfordert, beschafft/verlängert der Kunde diese eigenverantwortlich und hält die Drittbedingungen ein. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen/Störungen dieser Dritten; § 3.7, § 9.6 bleiben maßgeblich.


14.7 (Viewer/Tools für Exporte) Für die Anzeige/Weiterverarbeitung bereitgestellter Exporte/Reports (z. B. CSV/JSON/PDF) hält der Kunde geeignete Viewer/ETL‑Werkzeuge vor. Pop‑up‑Blocker/Download‑Policies sind entsprechend zu konfigurieren.


14.8 (Änderungen der Mindestanforderungen) Der Anbieter darf die technischen Mindestanforderungen aus Sicherheits‑, Leistungs‑ oder Kompatibilitätsgründen anpassen. Nichtkritische Änderungen werden in der Dokumentation angekündigt; sicherheitskritische Anpassungen können kurzfristig erfolgen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben in der Dokumentation.


14.9 (Kundenumgebung & Einschränkungen) Einschränkungen durch kundenseitige Vorgaben (VPN/VDI/Citrix, restriktive Browser‑Policies, TLS‑Interception, Legacy‑OS) liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde testet wesentliche Änderungen seiner Umgebung vor Roll‑out; die produktive Aktivierung gilt als Freigabe der Konfiguration.



15. API‑Bedingungen


Die nachfolgenden API‑Bedingungen gelten, soweit der Anbieter dem Kunden API‑Funktionen bereitstellt; im Übrigen finden § 5 (Nutzungsrechte/Beschränkungen) und § 10 (Datenschutz/Datensicherheit) ergänzend Anwendung.


15.1 (Zugang, API‑Schlüssel, Verantwortlichkeit) Der Zugang zu den APIs erfolgt über individuelle API‑Schlüssel/Token oder andere vom Anbieter vorgegebene Verfahren. Der Kunde hat diese streng vertraulich zu behandeln, regelmäßig zu rotieren und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Der Kunde verantwortet sämtliche Vorgänge, die unter Verwendung seiner Schlüssel/Token erfolgen, einschließlich Handlungen seiner Benutzer, verbundenen Unternehmen und beauftragter Dritter. Automatisierte Erstellung von API-Schlüsseln oder Accounts ist unzulässig.


15.2 (Nutzungs‑/Ratenlimits, Stabilität, Throttling) Der Anbieter kann Raten‑, Volumen‑ und Gleichzeitigkeitsschwellen (Rate Limits, Burst‑Limits, Payload‑Größen) festlegen und anpassen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben in der API‑Dokumentation. Bei drohender oder eingetretener Beeinträchtigung der Stabilität/Sicherheit darf der Anbieter Anfragen throttlen, verzögern oder ablehnen und – soweit erforderlich – vorübergehend sperren (§ 17).


15.3 (Überwachung, Protokollierung, Missbrauchssperre) Der Anbieter ist berechtigt, API‑Zugriffe zu überwachen und zu protokollieren (Zeitpunkt, Client, Endpunkt, Statuscodes, Volumina) zur Sicherung des Betriebs, Missbrauchserkennung, Abrechnung und Kundendienst. Bei Sicherheits‑/Missbrauchsverdacht kann der Anbieter betroffene Schlüssel/Endpunkte vorläufig sperren und den Kunden informieren; weitergehende Rechte bleiben unberührt.


15.4 (Caching & Speicherung; personenbezogene Daten) Caching ist nur im dokumentierten Umfang zulässig. Personenbezogene Daten dürfen nur gespeichert werden, soweit dies rechtmäßig ist und den Angaben in der Dokumentation/dem AVV entspricht. Der Kunde ist für Aufbewahrung, Löschung, Zugriffsschutz und TTL/Invalidierung in seiner Sphäre verantwortlich.


15.5 (Sicherheitsvorfälle & Schlüsselkompromittierung) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über jeden begründeten Verdacht einer Kompromittierung von Schlüsseln/Token/Client‑Secrets und deaktiviert/rotiert die betroffenen Anmeldeinformationen. Der Anbieter kann Schlüssel rotieren/invalidieren oder zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. mTLS, IP‑Allowlisting) verlangen, soweit erforderlich.


15.6 (Versionierung, Änderungen, Deprecation) Der Anbieter kann APIs versionieren, ändern, neue oder ersetzende Endpunkte bereitstellen und veraltete Endpunkte ausphasen. Breaking Changes werden vorab in der Dokumentation angekündigt; sicherheitskritische Änderungen können ohne Vorankündigung erfolgen. Der Anbieter hält vorübergehend frühere Versionen soweit wirtschaftlich zumutbar aufrecht; eine Pflicht zur unbegrenzten Rückwärtskompatibilität besteht nicht.


15.7 (Fair Use; unzulässige Nutzungen – Verweis auf § 5) Untersagt sind insbesondere: systematische Massenauslese außerhalb dokumentierter Endpunkte, Rate‑Limit‑Umgehung, Weitergabe der API an Dritte, Wiederverkauf oder Bereitstellung als Service, Benchmark‑/Leistungsveröffentlichungen ohne Zustimmung sowie Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte – jeweils gemäß § 5.2.


15.8 (Output‑Nutzung & Rechteklarstellung) API‑Ausgaben (Ergebnisse/Antwortdaten), die Kundendaten enthalten oder daraus abgeleitet sind, dürfen vom Kunden für eigene Geschäftszwecke genutzt werden. Vorlagen, Modelle, Algorithmen, Datenbank‑Schemata, Dokumentation und sonstige IP des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum (§ 12). Nutzungsdaten/Statistiken stehen dem Anbieter zu (§ 10.5).


15.9 (Webhooks/Callbacks – sofern vorgesehen) Werden Webhooks/Callbacks bereitgestellt, sorgt der Kunde für Erreichbarkeit, Authentisierung, Idempotenz und angemessene Antwortzeiten seiner Endpunkte. Der Anbieter kann mehrere Zustellversuche innerhalb angemessener Zeiträume mit Backoff unternehmen; nach erfolglosen Zustellungen kann der Anbieter die Zustellung pausieren oder abschalten und den Kunden informieren.


15.10 (Dritte, Integrationen, Weitergabe) Die Nutzung durch Dritte (z. B. Integratoren) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters und unter vertraglicher Bindung des Dritten an diese Bedingungen zulässig. Der Kunde bleibt verantwortlich für das Verhalten solcher Dritten.


15.11 (SLA/Verfügbarkeit/Fehlerklassen) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen APIs keinem gesonderten Service‑Level. Rate‑Limit‑Antworten, Ablehnungen wegen Sicherheitsmaßnahmen oder kundenseitiger Störungen gelten nicht als Nichtverfügbarkeit. Für Kundendienst gelten die Reaktionszeiten aus § 3.5.


15.12 (Sicherheitstransport & Client‑Pflichten) API‑Zugriffe erfolgen verschlüsselt (TLS). Der Anbieter kann zusätzliche Sicherheitsmechanismen (mTLS, signierte Webhooks, HMAC) vorgeben. Der Kunde hält Client‑Bibliotheken aktuell und testet wesentliche Änderungen seiner Integrationen vor Produktivsetzung.


15.13 (Logs, Nachvollziehbarkeit, Audit) Der Anbieter kann Protokolldaten (API‑Logs) in einem angemessenen Zeitraum vorhalten und zur Fehleranalyse, Sicherheit und Abrechnung verwenden. Ein Zugriff des Kunden auf Logs kann – soweit vorgesehen – über Self‑Service/Kundendienst erfolgen.


15.14 (Einstellung einzelner Endpunkte aus Rechts‑/Sicherheitsgründen) Der Anbieter darf einzelne Endpunkte oder Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einstellen, wenn dies aus rechtlichen, regulatorischen, sicherheits‑ oder marktpartnerbezogenen Gründen erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden sobald zumutbar und nennt Alternativen/Workarounds, soweit verfügbar.



 16. Subunternehmerregelung


16.1 (Einsatz von Subunternehmern)
Der Anbieter ist berechtigt, bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Dazu zählen auch Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO sowie sonstige Erfüllungsgehilfen (z. B. Hosting, Support, Zahlungsabwicklung). Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Einhaltung aller Pflichten verantwortlich.


16.2 (Pauschale Zustimmung zur Unterbeauftragung)
Der Kunde stimmt der Beauftragung von Subunternehmern pauschal zu, sofern der Anbieter mit diesen eine vertragliche Vereinbarung trifft, die den Anforderungen der DSGVO genügt – insbesondere betreffend Vertraulichkeit, Sicherheit, Datenzugriffe, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Rückgabe und Löschung von Daten. Eine gesonderte Benachrichtigung oder individuelle Zustimmung für den Einsatz einzelner Subunternehmer ist nicht erforderlich.


16.3 (Datenschutz und AVV-Vorrang)
Für Subunternehmer mit Zugriff auf personenbezogene Daten gelten ergänzend die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), der integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist und im Fall von Widersprüchen vorrangig gegenüber § 16 gilt. Der Anbieter stellt sicher, dass Subunternehmer nur Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, soweit dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist („need-to-know“) und dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.


16.4 (Drittstaatentransfers)
Werden Subunternehmer in Drittländern außerhalb der EU/des EWR eingesetzt oder erhalten Zugriff auf personenbezogene Daten, erfolgt dies nur unter Einhaltung der Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO – insbesondere durch Abschluss geeigneter Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) und Anwendung zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Der Anbieter dokumentiert und überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig.


16.5 (Haftung)
Der Anbieter haftet für das Verhalten seiner Subunternehmer nach Maßgabe von § 9 wie für eigenes Verhalten. Direkte vertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber Subunternehmern entstehen durch diesen Vertrag nicht.



17. Suspendierung und Sperrrechte


17.1 (Gründe) Der Anbieter darf den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorläufig sperren oder Funktionen beschränken, wenn (a) fällige Entgelte trotz Mahnung nicht bezahlt werden, (b) begründeter Verdacht auf Sicherheitsvorfälle, Missbrauch, Gesetzesverstoß oder Rechtsverletzung besteht, (c) die Nutzung die Systemstabilität gefährdet, (d) Export-/Sanktionsrecht dies erfordert oder (e) eine behördliche/gerichtliche Anordnung vorliegt.


17.2 (Verfahren & Umfang) Sperren werden – soweit zumutbarvorab in Textform angekündigt; bei Gefahr im Verzug sofort mit nachträglicher Information. Der Eingriff ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken (z. B. Schlüssel-Sperre statt Vollsperre).


17.3 (Wiederherstellung) Die Entsperrung erfolgt unverzüglich nach Wegfall des Grundes. Bei Zahlungsverzug: nach vollständigem Ausgleich der unbestrittenen Beträge (inkl. Mahn-/Rücklastschriftkosten gem. § 6.3/6.4). Bei Sicherheitsfällen: nach Rotation/Re-Provisionierung der Anmeldeinformationen und Bestätigung angemessener Schutzmaßnahmen.


17.4 (Laufzeit & Entgelte) Sperren unterbrechen die Vertragslaufzeit nicht; wiederkehrende Entgelte laufen weiter, soweit die Leistung nicht vollständig entfällt (§ 11.2).


17.5 (Ansprüche) Erforderliche und verhältnismäßige Sperren nach § 17 begründen keine Minderungs-, Schadensersatz- oder SLA-Ansprüche; § 9 bleibt unberührt.



18. Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance


18.1 (Rechtskonformität) Der Kunde beachtet sämtliche Export-, Re-Export- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der Vereinigten Arabischen Emirate und – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten von Amerika sowie sonstiger zuständiger Behörden.


18.2 (Sanktionslisten/Embargos) Der Kunde versichert, nicht auf einschlägigen Sanktionslisten geführt zu sein und die Software nicht in embargierten Ländern oder gegenüber gelisteten Parteien zu nutzen. Er führt angemessene Screenings seiner Nutzer/Endempfänger durch und dokumentiert diese im erforderlichen Umfang.


18.3 (Verbotene Anwendungen) Die Software darf nicht für Anwendungen genutzt werden, die Exportgenehmigungen erfordern oder in kritischen Sanktionskontexten stehen, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Der Kunde informiert den Anbieter vorab, wenn die beabsichtigte Nutzung export‑/sanktionsrechtlich relevant sein kann.


18.4 (Rechtsfolgen) Verstöße gegen § 18 berechtigen den Anbieter zu Sperre gemäß § 17 oder zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 7.4. Rückerstattungen bereits gezahlter Entgelte erfolgen nicht, soweit Leistungen bis zum Wirksamwerden der Maßnahme erbracht wurden oder keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.



19. Test-, Beta- und kostenfreie Leistungen


19.1 (Charakter & Umfang)
Test-, Beta- und kostenlose Leistungen werden im vorgefundenen Zustand („as is“) ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Kundendienst bereitgestellt. Die Nutzung dient ausschließlich Testzwecken; ein produktiver Einsatz ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich freigegeben. Der Anbieter kann diese Leistungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden.


19.2 (Haftung & Datenverarbeitung)
Für Test-, Beta- und kostenlose Leistungen haftet der Anbieter ausschließlich nach § 9.1; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Datenschutz richtet sich nach § 10 sowie dem AVV.


19.3 (Feedback)
Feedback aus Free/Beta-Nutzung darf der Anbieter frei nach § 12.3 nutzen; eine Vergütung hierfür besteht nicht.


19.4 (Kostenlose Testphase – „Trial“; Zahlungsart nach Wahl des Anbieters)
Der Anbieter kann Neukunden eine kostenlose Testphase („Trial“) gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht; der Anbieter kann Anträge ohne Begründung ablehnen. Der Trial dient ausschließlich der Evaluation; ein produktiver Einsatz ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich freigegeben.
Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen die Hinterlegung einer Zahlungsart (z. B. Kreditkarte/SEPA) verlangen oder darauf verzichten. Soweit eine Zahlungsart verlangt wird, kann der Anbieter eine Autorisierung/Pre-Auth oder einen Mikrobetrag zur Verifizierung durchführen; Belastungen erfolgen nur, wenn ein entgeltlicher Tarif gemäß § 19.8 wirksam wird.


19.5 (Dauer, Start und Ende)
Die Dauer des Trials ergibt sich vorrangig aus dem Bestellprozess/Bestellprozess (Bestellunterlage/Angebotsangaben). Fehlt dort eine Angabe, beträgt die Dauer sieben (7) Kalendertage. Der Trial beginnt mit der Freischaltung/Willkommens-E-Mail.
Der Trial endet automatisch mit Ablauf der Frist, sofern keine Auto-Konvertierung nach § 19.8 wirksam vereinbart wurde.


19.6 (Keine SLA/kein Kundendienst; Limits)
Für den Trial gelten §§ 19.1–19.2: kein SLA, kein Kundendienst-Anspruch, im vorgefundenen Zustand. Der Anbieter darf Funktionalität, Nutzerzahl, Datenvolumina, API-Zugriffe und Ratenlimits einschränken, um Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.


19.7 (Auto-Konvertierung – Opt-in, Zahlungsart, Kündigungsmöglichkeiten)
Eine automatische Umstellung in einen entgeltlichen Tarif erfolgt nur, wenn der Kunde im Trial-Bestellprozess ausdrücklich einwilligt (Checkbox/Opt-in) und einen Tarif auswählt; in diesem Fall gelten Preis/Laufzeit gemäß Bestellunterlage ab Trial-Ende, und der Anbieter darf die hinterlegte Zahlungsart gemäß § 6 belasten.
Der Kunde kann eine bereits erteilte Auto-Konvertierung jederzeit bis zum Trial-Ende kündigen, und zwar (i) über den Kündigungsbutton im Kundenkonto bzw. auf der Bestellseite (sofern verfügbar), (ii) in Textform (z. B. E-Mail) an die im Impressum/der Bestellunterlage genannte Adresse oder (iii) über die vom Anbieter angegebenen Kundendienst-Kanäle. Die Kündigung stoppt ausschließlich die Auto-Konvertierung; der Trial bleibt bis zum Ablauf der Trial-Dauer nutzbar. Nach Ablauf endet der Trial ohne Entgelt.


19.8 (Daten im Trial; Export/Löschung)
(a) Ein Anspruch auf Stichtags-Export besteht im Trial nicht; der Anbieter kann einen Export kulanzweise bereitstellen.
(b) Löschung: Der Anbieter löscht Trial-Daten spätestens 14 Kalendertage nach Trial-Ende; Backups werden turnusmäßig überschrieben.
(c) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Interessen (z. B. Beweissicherung) bleiben unberührt.


19.9 (Beendigung nach Ermessen; Missbrauch; Mehrfach-Trials)
Der Anbieter ist berechtigt, einen Trial/Beta/Free jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu beenden oder zu sperren, insbesondere aus Sicherheits-, Compliance-, Stabilitäts-, Kapazitäts-, Wartungs-, Produkt- oder geschäftspolitischen Gründen. Soweit zumutbar, informiert der Anbieter vorab oder unverzüglich nachträglich; § 17 gilt entsprechend. Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder SLA bestehen nicht (§§ 19.1–19.2, § 9). Eine Auto-Konvertierung nach § 19.7 entfällt mit Beendigung; Daten werden gemäß § 19.8 behandelt. Pro Rechtsträger ist in der Regel nur ein Trial zulässig; der Anbieter kann Mehrfach-Trials ablehnen, zusammenführen oder beenden. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.



20. Audit und Lizenz-Compliance

20.1 (Zweck & Umfang)

Der Anbieter darf lizenz‑ und nutzungsbezogene Audits durchführen (u. a. Anzahl Named User, aktive Module, API‑Volumina). Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit erforderlich; wo möglich, erfolgt eine Aggregierung/Pseudonymisierung.


20.2 (Verfahren) Audits erfolgen remote anhand von Protokollen/Reports der Software und kundenbereitgestellten Nachweisen. Ankündigung: mindestens zehn (10) Geschäftstage, höchstens einmal in zwölf (12) Monaten, außer bei begründetem Verdacht auf wesentliche Abweichungen.


20.3 (Mitwirkung) Der Kunde stellt zumutbar Informationen bereit (User‑Zuweisungen, genutzte Module, Integrationspunkte) und gewährt angemessenen Zugriff auf relevante Reports/Logs.


20.4 (Abweichungen & Nachlizenzierung) Stellt der Audit eine Übernutzung fest, erwirbt der Kunde die fehlenden Lizenzen rückwirkend ab Beginn der Übernutzung. Zusätzlich fällt eine angemessene Administrationspauschale von fünfzehn Prozent (15 %) auf die Nachlizenzierung an; Verzugszinsen gemäß § 6.4. Liegt die Abweichung unter fünf Prozent (5 %), entfällt die Pauschale.


20.5 (Kosten) Kosten des Audits trägt der Anbieter; bei wesentlichen Abweichungen (≥ 5 %) trägt der Kunde die angemessenen Mehrkosten des Audits.


20.6 (Vertraulichkeit) Audit‑Ergebnisse sind vertraulich (§ 13) und dürfen nur zur Durchsetzung der Vertragsbestimmungen verwendet werden.



21. Mitteilungen, elektronische Kommunikation und Nachweise


21.1 (Kommunikationswege) Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen in Textform (E-Mail, Kundenkonto, Ticketsystem) an die zuletzt benannten Kontaktadressen. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell.


21.2 (Zugang & Zustellfiktion) Elektronische Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie das System der empfangenden Partei erreicht haben (Server‑Log). Automatische Antworten (Out‑of‑Office, Bounce) ändern den Zugang nicht, sofern die Mitteilung korrekt adressiert war.


21.3 (Nachweis des Vertragsschlusses; Protokollierung) Der Anbieter darf zum Nachweis des Vertragsschlusses und der AGB‑Akzeptanz Transaktions‑ und Systemdaten speichern (Zeitstempel, Nutzerkennung, IP/Hash, AGB‑Version, Bestellinhalt, Zahlweg). Der Anbieter kann dem Kunden die AGB und Bestellübersicht zusätzlich per E-Mail (PDF) zusenden.


21.4 (Elektronische Signaturen/Bestätigungen) Elektronische Signaturen, Checkbox‑Bestätigungen und vergleichbare elektronische Erklärungen stehen der Schriftform gleich, soweit gesetzlich zulässig.


21.5 (Vertretungsbefugnis) Erklärungen des Kunden gelten als von vertretungsbefugten Personen abgegeben; der Kunde sorgt für interne Berechtigungen (vgl. § 4) und haftet für Handlungen seiner Benutzer.


21.6 (Weitere Kommunikationskanäle; Zustimmung zu Kontaktaufnahme)
Der Anbieter darf den Kunden zusätzlich über alle elektronischen Kommunikationskanäle kontaktieren, über die der Kunde erreichbar ist oder die er gegenüber dem Anbieter verwendet oder offengelegt hat.
Dies umfasst insbesondere Telefonnummern (inkl. SMS, WhatsApp, Telegram, Signal, Telefonanrufe), E-Mail-Adressen sowie Plattformen oder Tools, über die der Kunde mit dem Anbieter kommuniziert oder ihn kontaktiert. Sofern der Kunde auf einem dieser Kanäle registriert ist (z. B. WhatsApp über Mobilnummer), gilt die Kontaktaufnahme über diesen Kanal als zulässig. Ebenso ist die Kontaktaufnahme über neue Kommunikationswege erlaubt, die der Kunde erstmalig gegenüber dem Anbieter verwendet oder durch Kontaktaufnahme eröffnet.
Der Kunde kann einzelne Kanäle jederzeit in Textform widerrufen; der Anbieter wird dies ab Zugang mit Wirkung für die Zukunft beachten.
Die Kontaktaufnahme kann zur Vertragsabwicklung, zum Support, zur technischen Kommunikation sowie zu zulässigen Informations- und Werbezwecken erfolgen. Für den Versand werblicher Inhalte gelten die zusätzlichen Voraussetzungen gemäß § 21.7.


21.7 (Werbliche Kommunikation; berechtigtes Interesse)
Der Anbieter darf dem Kunden im Rahmen eines bestehenden oder ehemaligen Vertragsverhältnisses – einschließlich Test-, Trial- oder Demoversionen – Informationen über eigene Produkte, Dienstleistungen oder Angebote übermitteln, die den bisher genutzten Leistungen ähnlich sind. Die Kontaktaufnahme kann per E-Mail, SMS, Messenger oder Telefon erfolgen, sofern der Kunde diese Kontaktdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehung angegeben oder verwendet hat.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Anbieters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 174 TKG. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter weist regelmäßig und gut erkennbar auf das Widerspruchsrecht hin. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.



22. Sonstige Bestimmungen (Marketing/Referenzen; Rang; Aufrechnung)


22.1 (Marketing/Referenzen; Opt-out)
Der Anbieter darf den Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenz (Website, Präsentationen, Angebotsunterlagen) nutzen. Pressemitteilungen und Fallstudien erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann die Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform abwehren (Opt-out); der Anbieter setzt dies innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen um. Für Test-, Beta- und Trial-Kunden erfolgt keine Referenznennung oder Logo-Nutzung.


22.2 (Rangfolge von Unterlagen)
(1) Bestellung/Bestellprozess/Angebot inkl. individueller Leistungsbeschreibung,
(2) diese AGB,
(3) Dokumentation/Servicebeschreibungen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten geht der AVV den Regelungen dieser AGB stets vor (§ 10.13). Spezielle Regelungen gehen allgemeinen vor.


22.3 (Aufrechnung/Zurückbehaltung) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. § 10.9 bleibt unberührt.


22.4 (Kein Verzicht) Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.


22.5 (Kein Drittbegünstigtenrecht) Diese AGB begründen keine Rechte zugunsten Dritter; § 16 bleibt unberührt.


22.6 (AGB‑Updates/Verweis) Änderungen dieser AGB erfolgen gemäß § 1.5. Für datenschutzrechtliche Themen gilt die Vorrangregel in § 10.13.



 23. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)


Der Anbieter stellt dem Kunden einen standardisierten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO bereit, abrufbar unter:
https://deine-domain.tld/avv
Dieser AVV wird Bestandteil des Vertrages, sobald der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs dessen Geltung bestätigt.
Der Abschluss erfolgt rein elektronisch; eine zusätzliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Der AVV regelt insbesondere Art und Umfang der Verarbeitung, Verantwortlichkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Unterauftragsverhältnisse sowie Löschpflichten.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den AVV im Rahmen gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Anforderungen zu aktualisieren, sofern hierdurch die Rechte des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.



24. Schlussbestimmungen (Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache, Auslegung)


24.1 (Rechtswahl) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere Art 6 Abs 2 Rom I-VO, bleiben unberührt.


24.2 (Gerichtsstand)
a) B2B mit Sitz EU/CH: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich); zuständig ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (derzeit Handelsgericht Wien bzw. LG für ZRS Wien). Der Anbieter kann den Kunden zusätzlich an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
b) B2B außerhalb EU/CH: Alle Streitigkeiten werden endgültig nach der Wiener Regeln (VIAC) durch einen Schiedsrichter entschieden; Sitz des Schiedsgerichts: Wien, Sprache: Englisch, beschleunigtes Verfahren. Für einstweilige Maßnahmen sind daneben die Gerichte in Wien zuständig.
c) Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


24.3 (Vertragssprache; Auslegung) Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Klarstellung; maßgeblich ist die deutsche Fassung. Überschriften dienen nur der Gliederung. Begriffe wie „insbesondere“, „einschließlich“ oder „zum Beispiel“ sind nicht abschließend zu verstehen.


24.4 (Gesamtvereinbarung; Rangfolge‑Verweis) Diese AGB bilden zusammen mit der Bestellung/Bestellprozess, der Dokumentation/Servicebeschreibung und dem AVV die gesamte Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand; frühere Abreden werden ersetzt. Die Rangfolge richtet sich nach § 22.2. Begriffe wie ‚insbesondere‘ oder ‚einschließlich‘ sind stets nicht abschließend zu verstehen.


24.5 (Abtretung; Übertragung) Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters abtreten/übertragen. Zahlungsforderungen des Anbieters dürfen ohne Zustimmung des Kunden abgetreten werden. Im Übrigen gilt § 8 (Vertragsübertragung) vorrangig.


24.6 (Keine gesellschaftsrechtliche Beziehung) Der Vertrag begründet weder ein Arbeits‑, Handelsvertreter‑, Franchising‑, Joint‑Venture‑ noch ein Gesellschaftsverhältnis. Die Parteien handeln als unabhängige Vertragspartner.


24.7 (Fortbestand bestimmter Regelungen) Die Regelungen aus §§ 1.5, 5, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 20–23 bestehen nach Vertragsende fort, soweit sie ihrem Inhalt nach fortwirken (insb. Gewährleistung/Haftung, Geheimhaltung, IP‑Rechte, Nutzungsdaten, Datenrückgabe/Löschung, Gerichtsstand/Rechtswahl).


24.8 (Streitbeilegung durch Mediation)
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Parteien um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit, insbesondere durch ein Mediationsverfahren. Die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe ist erst nach Scheitern dieses Einigungsversuchs zulässig, soweit gesetzlich möglich. Davon unberührt bleibt das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz.“


24.9 (Salvatorische Klausel; Blue-Pencil; Lücken)

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Regelung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Regelung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Fall ungewollter Regelungslücken. Soweit eine Bestimmung aufgrund von Maß, Zeit oder Ort (oder aus ähnlichen Gründen) zu weit geht, gilt sie im zulässigen Umfang als vereinbart (Blue-Pencil-Regel).

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